AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Präambel

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch künftigen – Lieferungen oder wie immer zu bezeichnenden Leistungen der 
Firma Haindl GesmbH, Altes Dorf 16, 2282 Markgrafneusiedl 
– nachfolgend kurz Firma genannt – gegenüber dem Käufer, sowie damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche aller Art, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben.

1.2. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

1.3. Vertragssprache ist deutsch.

2. Vertragsabschluss

2.1. Die in Broschüren, Preislisten, Internetseiten und sonstigen Werbeschriften der Firma angeführten Preise gelten freibleibend und unverbindlich und gelten ab Sitz der Firma. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2.2. Der Vertrag gilt erst durch ausdrückliche Annahmebestätigung durch die Firma als zustande gekommen. Die Bestätigung des Erhalts einer Bestellung des Käufers gilt nicht als Annahme der Bestellung.

2.3. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per Email zum Teil automatisiert. Der Käufer hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm bei der Firma hinterlegte Emailadresse zutreffend ist, der Empfang der Emails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch Spam-Filter verhindert wird.

2.4. Bestellungen sind für den Käufer verbindlich. Die Firma ist berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen. Weiters ist die Firma berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Bonitätsprüfung des Käufers – abzulehnen.

2.5. Bestellungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs behandelt. Rohwarenengpässe entbinden uns von der Lieferpflicht.

2.6. Undurchführbare Lieferungen wie z.B. durch Elementarereignisse, Streiks oder Transportsperren verursacht, entbinden uns von der Lieferpflicht.

2.7. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Käufer unverzüglich informiert und eine allfällige Gegenleistung des Käufers sofort zurückerstattet.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma.

3.2. Ist der Käufer Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:

a) Die Firma behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. 

b) Der Käufer kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an die die Abtretung annehmende Firma ab. Der Käufer ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich die Firma allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen. c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt die Firma Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. d) Die Firma verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten der Firma die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Firma.

4. Erfüllung und Gefahrenübergang

4.1. Für Verbraucher ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an den Käufer übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Bei vereinbarter Abholung tritt der Gefahrenübergang mit dem Zeitpunkt der Ausfolgung der Ware durch die Firma ein.

4.2. Ist der Käufer Unternehmer, gilt die Lieferpflicht der Firma als erfüllt und ist die Gefahr auf den Käufer – auch bei vereinbarter Lieferung „loco Käufer“ – übergegangen:

4.2.1. bei Zusendung mit dem Abgang der Ware aus dem Betrieb oder der Verkaufsniederlassung der Firma.

4.2.2. bei vereinbarter Abholung mit dem Zeitpunkt der Ausfolgung der Ware durch die Firma.

4.2.3. Die Firma ist für Beschädigungen oder Verluste, welche nach dem Zeitpunkt gemäß 4.2.1 und 4.2.2 auftreten, nicht ersatzpflichtig.

5. Preise

5.1. Maßgebend sind grundsätzlich die am Liefertag gültigen Preise, die mit der Auftragserteilung im Voraus bindend anerkannt werden.

5.2. Bei Vertragsabschluss mit Offenlassung der Preise wird der am Tag der Lieferung geltende Verkaufspreis berechnet.

5.3. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Bruttoverkaufspreise dar. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Auf den dem Käufer übermittelten Rechnungen ist die österreichische gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.

5.4. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Diese werden im Laufe des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen und sind vom Käufer zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

6. Zahlungen

6.1. Die Bezahlung der Ware erfolgt durch Vorauszahlung, Kreditkarte, Lastschriftverfahren oder Rechnung (unter den auf der Webseite der Firma veröffentlichten Voraussetzungen).

6.2. Skontoabzüge werden nicht gewährt.

6.3. Bei Vorauszahlungen per Überweisung aus dem EU-Ausland gelten

IBAN: AT 89 3209 2000 0015 6422

BIC: RLNWATWWGAE

7. Widerrufsrecht für Verbraucher

Siehe Widerrufsrecht für Verbraucher (Widerrufsbelehrung).

8. Gewährleistung

Der Käufer hat grundsätzlich die Wahl, ob Verbesserung oder ein Austausch erfolgen soll. Die Firma ist berechtigt, die gewährte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich sein sollte oder für die Firma verglichen mit einer anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrags begehren.

9. Haftung

9.1. Die Firma haftet ausschließlich aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie darüber hinaus nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für der Firma zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

9.2. Bei Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht Fehlerfreiheit und/oder jederzeitige Verfügbarkeit gewährleistet werden. Der Firma haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.

9.3. Die Firma haftet darüber hinaus nur für eigene Inhalte der Webseite. Soweit die Firma mit Links den Zugang zu anderen Werbseiten ermöglicht, ist diese für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Sofern die Firma Kenntnis von rechtwidrigen Inhalten auf externen Webseiten erhält, wird diese den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren. 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

10.1. Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

10.2. Österreichisches Recht ist allen Vereinbarungen zwischen Käufer und der Firma zu Grunde zu legen.

10.3. Für alle Streitigkeiten zwischen dem Käufer und der Firma wird die Zuständigkeit des zur Entscheidung in Handelssachen berufenen Gerichts in Wien vereinbart.

10.4. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

11. Jugendschutz

11.1. Beim Verkauf von Ware, für welche dies nach den Regelungen des Jugendschutzgesetzes vorgeschrieben ist, geht die Firma nur Vertragsbeziehungen mit volljährigen Kunden ein.

11.2. Der Käufer versichert mit Absenden seiner Bestellung, mindestens 18 Jahre alt zu sein und dass seine Angaben bezüglich seines Namens und seiner Adresse richtig sind. Er ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder von ihm zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte volljährige Personen die Ware in Empfang nehmen. Die Firma weist den mit der Lieferung beauftragten Logistikdienstleister an, die Lieferung nur an Personen über 18 Jahre zu übergeben und sich im Zweifelsfall den Personalausweis der die Ware in Empfang nehmenden Person zur Alterskontrolle vorzeigen zu lassen.

11.3. Sofern nicht volljährige Personen Bestellungen veranlassen, widerruft die Firma den Vertrag hiermit bereits jetzt vorsorglich gem. § 109 BGB. Die für unter falschen Angaben bestellenden Minderjährigen sorge- bzw. vertretungsberechtigten volljährigen Personen haften gemäß den gesetzlichen Vorschriften dem Anbieter für alle entstehenden Schäden aus den unter falschen Angaben gemachten Bestellungen.

12. Datenspeicherung

Gemäß § 22 Datenschutzgesetz informieren wir Sie, dass wir von Ihnen folgende Daten für Zwecke unseres Rechnungswesens automationsunterstützt verarbeiten:

Name (Firmenbezeichung), Adresse eventuell Telefon-, Fax- bzw. Mobiltelefonnummer, e-mail Adresse, Bestell-, Auftrags- und Rechnungsdaten, Liefer- und Zahlungskonditionen, Umsatz. Diese Daten werden von uns absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Unsere Mitarbeiter sind gemäß § 20 DSG zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet.

13. Im Falle der Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, und die Firma ist berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

14. Firmenbuch Nr. FN 112919 h, UID Nr. ATU 17909100.